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   BVerwG, 04.06.1991 - 6 ER 400.91   

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https://dejure.org/1991,6072
BVerwG, 04.06.1991 - 6 ER 400.91 (https://dejure.org/1991,6072)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1991 - 6 ER 400.91 (https://dejure.org/1991,6072)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 6 ER 400.91 (https://dejure.org/1991,6072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Nichtigkeit einer angeordneten Exmatrikulation - Androhung von Zwangsmitteln bei Nichtvornahme der ordnungsgemäßen Exmatrikulation - Verwirkung verfahrensrechtlicher Rechte im Hinblick auf die Grundsätze von Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 6 ER 400.91
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. außer den vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen insbesondere BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72] mit Nachweisen sowie BVerwGE 44, 339 <343 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]/44>) entschieden, daß auch die Geltendmachung verfahrensrechtlicher Rechte den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt und daß diese daher verwirkt werden können mit der Folge, daß sie nicht mehr ausgeübt werden dürfen, wenn nämlich seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.

    Soweit sich der Kläger für seine gegenteilige Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 -, BVerwGE 44, 294, beruft, verkennt er, daß dieses Urteil zwar bei fehlender amtlicher Bekanntgabe des belastenden Verwaltungsaktes eine Anwendbarkeit der Fristvorschriften der §§ 70 und 58 Abs. 2 VwGO verneint, daß es jedoch die Möglichkeit einer Verwirkung des Verfahrensrechts zur Einlegung von Rechtsmitteln ausdrücklich für den Fall eines längeren Zeitablaufs (dort rund zwei Jahre) bejaht hat (vgl. dazu BVerwGE 44, 294, 298 ff.) [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72].

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 6 ER 400.91
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. außer den vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen insbesondere BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72] mit Nachweisen sowie BVerwGE 44, 339 <343 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]/44>) entschieden, daß auch die Geltendmachung verfahrensrechtlicher Rechte den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt und daß diese daher verwirkt werden können mit der Folge, daß sie nicht mehr ausgeübt werden dürfen, wenn nämlich seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.
  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 1.18

    Prüfberichte des Bundesrechnungshofs unterliegen verwaltungsgerichtlicher

    Denn es sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die die vorliegende Klage als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. zu dieser zusätzlich notwendigen Bedingung BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 6 ER 400.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298).
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 4.6.1991 - 6 ER 400/91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298) können Verfahrensrechte verwirkt werden mit der Folge, dass sie nicht mehr ausgeübt werden dürfen, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (ebenso OVG RP, B. v. 15.7.1993 - 1 B 11225/93 - NVwZ-RR 1994, 381/382).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99

    Verfahrensfehler, gerichtlicher; gerichtlicher Verfahrensmangel; Bezeichnung

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. auch Beschluß vom 4. Juni 1991 BVerwG 6 ER 400.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298, für Klage nach vielen Jahren gegen eine Exmatrikulation; Beschluß vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 75.98 , für Klage nach ca. 4 Jahren gegen die Benotung einer Prüfungsarbeit mit weiteren Besonderheiten).
  • OVG Thüringen, 25.11.2008 - 4 ZKO 462/01

    Verwirkung des prozessualen Klagerechts; Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung;

    Demgegenüber ist das Bundesverwaltungsgericht in anderen Entscheidungen durchaus davon ausgegangen, dass die Verwirkung verfahrensmäßiger Rechte unter den genannten Voraussetzungen auch in zweigliedrigen Rechtsverhältnissen zur Anwendung gelangt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1990, 8 B 156/89, zitiert nach Juris; Beschluss vom 04.06.1991, 6 ER 400/91, Juris; Beschluss vom 26.05.1999, 6 B 75/98, Juris; Urteil vom 10.08.2000, 4 A 11/99, NVwZ 2001, 206).
  • VG Minden, 07.07.2015 - 10 K 1858/12

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Beamten der Deutschen Telekom bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 4. Juni 1991 - 6 ER 400.91-, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2006 - 12 A 11.05 -, juris Rn. 22; Brenner, in: Sodan/Ziekow, 4. Auflage 2014, § 74 Rn. 63.
  • VG Minden, 07.07.2015 - 10 K 1856/12

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Beamten der Deutschen Telekom bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 4. Juni 1991 - 6 ER 400.91-, juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2006 - 12 A 11.05 -, juris Rn. 22; Brenner, in: Sodan/Ziekow, 4. Auflage 2014, § 74 Rn. 63.
  • BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 89.96

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die

    Daß die Verwirkung auch von dem Vorliegen zeitlicher Umstände abhängig ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 6 ER 400.91 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 31.07.1996 - 4 NB 21.96

    Möglichkeit des Stellens eines Rechtsschutzantrags bei einem Gericht -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies wiederholt entschieden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - 4 CB 1.90 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 = NVwZ-RR 1991, 129; Beschluß vom 4. Juni 1991 - 6 ER 400.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

    Die verspätete Geltendmachung verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Beschlüsse vom 31.8.1999 - 3 B 57.99 -, DVBl. 2000, 560; vom 4.6.1991 - 6 ER 400.91 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298; vom 26.5.1999 - 6 B 75.98 -, zitiert nach juris und vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, a.a.O.; vgl. auch Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 47 RdNr. 75).
  • VG Dresden, 08.03.2006 - 3 K 288/06
    Ist nach den besonderen Umständen im Einzelfall von einer solchen Verwirkung des prozessualen Antragsrechts auszugehen, so hat dies bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Folge, dass in die im Rahmen der Begründetheit vorzunehmende Prüfung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht mehr eingetreten werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989, Az. 4 NB 14/89 , NVwZ 1990, 554 zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO ; Beschl. v. 4.6.1991, Az. 6 ER 400/91 , zitiert nach juris, zur Klagebefugnis; zu den Voraussetzungen der prozessualen Verwirkung der Klagebefugnis s. a. BVerwG, Urt. v. 10.8.2000, Az. 4 A 11/99 , NVwZ 2001, 206).
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